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Behandlung
 

In meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Behandlungsschwerpunkte
  • Ängste (u.a Phobien, soziale Ängste, Trennungsängste)

  • Depressionen

  • Belastungsreaktionen nach schwierigen Lebensereignissen (z.B. Trennung oder Tod)

  • Körperliche Beschwerden ohne organische Ursache (z.B. Bauchschmerzen, Kopfschmerzen)

  • AD(H)S (Aufmerksamkeitsdefizitstörung mit und ohne Hyperaktivität)cx)))9

  • Verhaltensauffälligkeiten (z.B. oppositionelles Trotzverhalten)

  • Belastungsreaktionen verursacht durch Lernschwierigkeiten (z.B. LRS oder Dyskalkulie)

  • Ausscheidungsstörungen (Einnässen/Einkoten)

  • Essstörungen

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Ablauf einer Verhaltenstherapie

Der Kerngedanke der Verhaltenstherapie ist, dass (problematisches) Verhalten erlernt und auch wieder "verlernt" werden kann.

 

Die Therapie gliedert sich in drei Phasen: Zu Beginn stehen der Beziehungsaufbau zum Kind oder Jugendlichen sowie eine genaue Diagnostik der bestehenden Probleme im Vordergrund. Gemeinsam mit den Patient*innen sowie den Eltern werden Behandlungsziele festgelegt.

 

In der zweiten Phase sollen ungünstige Verhaltens- und Denkmuster erkannt und verändert werden. Ein Kind mit sozialen Ängsten lernt beispielsweise Ängste zu überwinden und sozial kompetentes Verhalten anzuwenden. Hierbei bedient sich die Verhaltenstherapie vieler verschiedener Methoden. 

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In der dritten Phase geht es darum, neu erlernte Kompetenzen zu festigen, damit sie langfristig erhalten bleiben.

 

Zu Beginn der Therapie finden die Termine in der Regel wöchentlich statt, gegen Ende werden die Abstände zwischen den Sitzungen vergrößert.

Da psychische Störungen immer in Wechselwirkung mit dem sozialen Umfeld stehen, ist es notwendig, wichtige Bezugspersonen des Kindes oder Jugendlichen in die Therapie mit einzubeziehen. Aus diesem Grund finden regelmäßig Elterngespräche statt.

 

Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.

Kosten

Privatversicherte/Beihilfeberechtigte

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In der Regel werden die Therapiekosten von den privaten Krankenkassen übernommen. Bitte informieren Sie sich zum Prozedere der Antragsstellung vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Selbstzahler

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Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt auch hier nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

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Gesetzlich Versicherte

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Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit die Übernahme der Therapiekosten über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren zu beantragen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich gerne persönlich an.  

 

       

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